+ 85.19 m2 + 8.7 m2), wobei dieser Wert in deren Berechnung aufgrund eines Berechnungsfehlers mit 210.41 m2 angegeben wird. Die Differenz ergibt sich somit aus den unterschiedlichen Qua- dratmeter-Angaben zum Balkon mit Treppenzugang. Hierzu lässt sich vorab festhalten, dass – der übereinstimmenden Beurteilung des AGR und der Beschwerdeführenden folgend – die Erschliessungsfläche eines Wohnraums als BGF angerechnet werden kann. So zählen zur BGF neben den Nutzflächen, die dauerhaft für das Wohnen und Arbeiten bestimmt sind bzw. genutzt werden auch die zu ihrer Erschliessung dienenden Verkehrsflächen.