Die 1972 bestehende aBGF betrage 210.41 m2. Gemäss Rückspräche mit dem AGR könne dabei insbesondere der seit 1972 bestehende Balkon und Treppenaufgang einberechnet werden. Im Jahr 2004 sei die aBGF um 24.1 m2 erweitert worden. Durch die hier zur Diskussion stehende Sanierung sei die aBGF erneut um 130.48 m2 erweitert worden. Seit 1972 betrage die totale Erweiterung der aBGF damit 154.58 m2. 60 % von 210.41 m2 ergebe ein ursprüngliches Erweiterungspotenzial von 126.24 m2. Die BGF-Überschreitung betrage damit lediglich 19.64 m2.