Das Fundament des Untergeschosses liegt zudem neu tiefer (Oberkant Boden UG auf -2.45 statt wie in den bewilligten Plänen auf -2.17). Von einer geringfügigen Anpassung des Fundaments und der Wände im Untergeschoss kann entgegen den Beschwerdeführenden nicht gesprochen werden. Sämtliche Raumhöhen und Deckenstärken wurden sodann verändert. So weist der Boden des Erdgeschosses statt eines Durchmessers von 28.5 cm neu einen solchen von 45 cm auf, die Raumhöhe im Erdgeschoss beträgt neu 2.26 m statt 2.15 m. Sowohl der Boden des Obergeschosses als auch derjenige des Dachgeschosses wurden zusätzlich verstärkt und weisen neu einen Durchmesser von 35 cm statt 28.5 cm auf.