Noch bedeutender sind die im Vergleich zum bewilligten Zustand vorgenommen Veränderungen im Bereich der inneren Grundstrukturen, was vorab auf den Schnittplänen zu erkennen ist: Auf den vom Regierungsstatthalteramt bewilligten Plänen ist das Fundament des Untergeschosses bloss teilweise als «neu» eingetragen, den Ausführungsplänen dagegen lässt sich entnehmen, dass dieses Fundament inzwischen komplett ersetzt und neu realisiert wurde. Das Fundament des Untergeschosses liegt zudem neu tiefer (Oberkant Boden UG auf -2.45 statt wie in den bewilligten Plänen auf -2.17).