Für den Teil der Ostfassade im Bereich des Zimmers 1 dagegen trifft dies nicht zu, ebenso wenig für die ganze Südfassade. Diese Bereiche sind erst in den Ausführungsplänen rot eingetragen, was nicht dem bewilligten Zustand entspricht. Auf Höhe des Obergeschosses sind die Abweichungen vom bewilligten Zustand bei der Süd- und Ostfassade etwas kleiner, indem dort in den erwähnten Bereichen gemäss den Ausführungsplänen inzwischen einzig die bestehenden Flecken, welche in den be- 15 Gestaltungsgrundsätze zu Artikel 39 RPV - Bauten und Anlagen im Streusiedlungsgebiet, Stand Juni 2015, abrufbar