Was die bauliche Grundstruktur bzw. die Tragkonstruktionen anbelangt, zu welcher gemäss Themenblatt AGR Fundation, Boden, Decken, Wände und Dach gehören (und damit entgegen der sinngemässen Ansicht der Beschwerdeführenden auch die Umfassungswände), so sind damit die in Abweichung der erteilten Baubewilligung vorgenommen Änderungen näher zu untersuchen. Ein Vergleich zwischen den mit Gesamtentscheid vom 3. Oktober 2022 bewilligten Plänen17 und den von den Beschwerdeführenden nach der Baukontrolle und den durch die Gemeinde vorgebrachten Beanstandungen eingereichten Ausführungsplänen mit den vorgenommenen Ab-