Das AGR hat ein Themenblatt verfasst zu den Voraussetzungen für die Umnutzung von Bauwerken in Streusiedlungsgebieten, die Wohnungen enthalten.14 Zur Wahrung der äusseren Erscheinung ist diesem zu entnehmen (S. 2), man dürfe einem Gebäude zwar ansehen, dass es anders als ursprünglich genutzt werde; der typische Charakter des Gebäudes müsse aber erhalten bleiben. Das Dach müsse möglichst unverändert bleiben; es seien höchstens drei, bei grossen Dachflächen vier Dachflächenfenster zulässig. Ein Hinterglasen der Gimwände sei möglich, ebenso eine schlitzartige Befensterung der Stotzwand mit einer maximalen Schlitzbreite von 30 cm. Der Konstruktionsverbund Holz/