Es handle sich um geringfügige Anpassungen. Die Deckendicke sei zudem auf die Betondecke zurückzuführen, welche infolge der Beachtung der Brandschutzauflagen entsprechend habe gebaut werden müssen. Sie hätten zudem unter Einhaltung der Brandschutzvorschriften jene Variante gewählt, die am wenigsten in die alte Struktur eingreife. - Anpassungen und Erneuerung Laube auf der Ostseite: Dieser Punkt werde nicht bestritten, es sei allerdings unverhältnismässig, wegen eines einzigen Punktes ein ganzes Bauprojekt unter Art. 24c RPG zu subsumieren.