Insgesamt sei durch die ohne Bewilligung ausgeführten Arbeiten an der Bausubstanz (Erneuerung Fassade ost- und westseitig; Erneuerung der Fundamente und Wände im UG; Erhöhung der Deckenstärken; Anpassung der Raumhöhen; Veränderung des Niveaus der Decke über EG; Anpassung und Erneuerung der Laube auf der Ostseite; Auswechseln der Dachsparren auf der Westseite, neu mit leichtem Dachknick; Anpassung der Sparren auf der Ostseite und Anpassen des Daches beim Brunnenschopf) ein wesentlicher Teil der baulichen Grundstruktur und Bausubstanz verändert worden.