Bewilligt worden sei den Gesuchstellern eine geringfügige Anpassung/Erneuerung einzelner Bauteile, wie der bestehenden Fassade im Bereich «Essen» und im Bereich «Eingang». Aus den Fassadenplänen sei aber eindeutig ersichtlich, dass die bestehenden Flecken gegen Süden und Osten im EG und OG, wie auch die bestehende Kugelsteinmauer im UG, unverändert bestehen bleiben. Aus den Schnittplänen sei zudem ersichtlich, dass auch die bestehenden Binder und Sparren unverändert bestehen bleiben. Bewilligt worden sei den Gesuchstellern eine geringfügige Anpassung des Daches (Gehrschild) auf der Nordseite. Bewilligt worden sei sodann die Erneuerung /