Das AGR entgegnet in seiner Stellungnahme vom 19. Dezember 2024, aus den bewilligten Plänen gehe hervor, dass die bestehende Bausubstanz und Grundstruktur beim Umbau bestehen bleiben. Entsprechend seien die Umfassungswände (Tragkonstruktion) grau (bestehend) eingezeichnet. Vorgesehen gewesen sei die energetische Sanierung des Gebäudes mit einer Innenisolation. Bewilligt worden sei den Gesuchstellern eine geringfügige Anpassung/Erneuerung einzelner Bauteile, wie der bestehenden Fassade im Bereich «Essen» und im Bereich «Eingang».