2. Eventualiter: Es sei Ziff. 1, siebter Punkt (betreffend Rückbau der anrechenbaren Bruttogeschossfläche von 47.61 m2) der Verfügung vom 31. Oktober 2024 der Einwohnergemeinde Grosshöchstetten dahingehend anzupassen, als die zurückzubauende Bruttogeschossfläche lediglich 19.64 m2 beträgt. 3/20 BVD 120/2024/65