Wiederaufbau nach Art. 24c RPG handle und Art. 39 RPV nicht mehr angewendet werden könne. Aufgrund der festgestellten Mängel erhielten die Beschwerdeführenden Gelegenheit zur Stellungnahme, welche sie mit Eingabe vom 8. Mai 2024 wahrnahmen. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 31. Oktober 2024 ordnete die Gemeinde Folgendes an: