Anlässlich einer Besprechung vom 26. Oktober 2023 bestritten die Beschwerdeführenden, dass es sich um einen Abbruch und Wiederaufbau handle. An einer Begehung vom 14. Februar 2024 unter Anwesenheit aller Beteiligten (inkl. AGR) wurde festgehalten, dass ost- und südseitig die Fassaden total erneuert und auch die Fundamente und die Wände des Untergeschosses erneuert wurden. Es könne deshalb nicht mehr von einem Ersatz von einzelnen Balken (stellenweise) gesprochen werden. Gemäss Projektverfasser sei während der Bauausführung festgestellt worden, dass die Bausubstanz in einem schlechten Zustand sei und diese ersetzt werden müsse.