Weiter legte es fest, dass die Verpflichtung zur ganzjährigen Wohnnutzung im Grundbuch anzumerken sei. Gestützt auf die positive Verfügung des AGR erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland dem Bauvorhaben mit Gesamtentscheid vom 3. Oktober 2022 die Baubewilligung. Dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft. 3. Anlässlich der Schlusskontrolle vom 28. September 2023 stellte die Gemeinde fest, dass einige Ausführungen nicht wie baubewilligt bzw. in Überschreitung der Baubewilligung umgesetzt wurden. Die Gemeinde stellte insbesondere Folgendes fest: