1. Der Beschwerdeführer 2 ist Eigentümer der Parzelle Grosshöchstetten 2 Grundbuchblatt Nr. G.________ und bewohnt das ehemalige Kleinbauernhaus auf dieser Parzelle zusammen mit der Beschwerdeführerin 1. Am 7. März 2022 reichten sie eine Voranfrage für die Sanierung des Kleinbauernhauses unter Einbau einer zusätzlichen Wohnung ein. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone sowie gemäss kantonalen Richtplan im Streusiedlungsgebiet. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) kam in seiner Stellungnahme vom 12. April 2022 zum Schluss, dass 24 RPG1 i.V.m.