3. Parteikosten werden keine gesprochen. 17 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV; BSG 154.21) 6/7 BVD 120/2024/64 IV. Eröffnung - Herrn C.________, eingeschrieben - Frau D.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Leissigen, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, zur Kenntnis, per Mail Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat