5. Mit Eingabe vom 13. Dezember 2024 nahm der Beschwerdeführer ergänzend zur Sache Stellung und reichte einen Situationsplan ein. Das Rechtsamt stellte den Verfahrensbeteiligten die Eingaben wechselseitig zu und nahm zwei Bilder der Liegenschaft G.________strasse 12 zu den Akten. Zudem gab es den Beteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Von dieser Möglichkeit machte der Beschwerdeführer am 20. Dezember 2024 Gebrauch und reichte weitere Unterlagen ein. Die Gemeinde verzichtete in ihrer Eingabe vom 5. Januar 2025 auf Schlussbemerkungen. Die Beschwerdegegnerin liess sich nicht vernehmen.