Die Mauer stelle ein gefährliches Hindernis dar, das gegen die Fahrtrichtung in die G.________strasse rage. Weil er Gegenverkehr gehabt habe, habe er beim Abbiegen in die G.________strasse die Distanz zur Mauer falsch eingeschätzt, weil man diese nicht sehe, wenn man im Auto sitze. Er habe die Mauer touchiert und einen Schaden von 9000 Franken erlitten. Mit einfachen Massnahmen könnte die Gemeinde bzw. die Beschwerdegegnerin die Mauer markieren. Auch wenn die Sache verjährt sein sollte, könnte man noch etwas bewirken.