7/8 BVD 120/2024/61 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Verfügung der Gemeinde Hasle bei Burgdorf vom 29. Oktober 2024 wird bestätigt. Die Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands, insbesondere zur Entfernung aller Zaunanlagen und Hecken im Gewässerraum von 8 Metern ab der Mittelwasserlinie des I.________, wird neu angesetzt bis 15. Juli 2025.