Mit der Formulierung, wonach der 3 Meter breite Streifen «freizulassen» sei und die Gestaltung mit Kiesschotter oder ähnlichem empfohlen werde, wird deutlich klargestellt, dass in diesem Streifen auch das Anpflanzen von Sträuchern und das Anbringen mobiler Zäune, die vor einem Befahren entfernt werden müssten, verboten sind.