a) Die massgebenden Bauentscheide enthalten unter anderem die Auflage, dass für das Befahren mit Fahrzeugen mit einem Gewicht von 10 Tonnen für die Unterhaltsarbeiten entlang des Baches auf der Bauparzelle ein befahrbarer Streifen mit einer Breite von 3 Metern ab der Parzellengrenze freizulassen bzw. so anzulegen ist, dass die Oberfläche keinen Schaden erleidet. Beim Korridor von 3 Metern ist der Wanderweg mit einer Breite von 1,10 Metern enthalten. Für die restlichen 1.90 Meter wird empfohlen, diesen Streifen mit Kiesschotter oder ähnlichem anzulegen.