Mit Wiederherstellungsverfügung vom 29. Oktober 2024 forderte die Gemeinde Hasle bei Burgdorf die Beschwerdeführenden auf, bis zum 31. Januar 2025 die Bereiche im Gewässerraum konform mit den Auflagen der Bauentscheide zu gestalten und insbesondere alle Zaunanlagen und Hecken im Gewässerraum von 8 Metern zu entfernen. Für den Fall der Nichtbefolgung drohte die Gemeinde die Ersatzvornahme und eine Busse an.