2. Mit Schreiben vom 25. November 2022 beanstandete die Gemeinde Hasle bei Burgdorf gegenüber den Beschwerdeführenden das Anbringen von Hecken oder Zäunen, die den Auflagen der Baubewilligung widersprächen. Auch das Aufstellen von «mobilen» Zäunen könne nicht mehr geduldet werden, weil diese immer mehr ausgebaut, verstärkt und befestigt würden. Es stehe den Beschwerdeführenden offen, entlang der Gewässerabstandslinie von 8 Metern feste Zäune mit einer maximalen Höhe von 1,20 Metern baubewilligungsfrei aufzustellen.