c) Die Wiederherstellungsverfügung vom 26. November 2015 ist eine Dauerverfügung, deren Einhaltung bei unveränderter Sach- und Rechtslage keiner neuen Wiederherstellungsverfügung bedarf; gestützt auf die bestehende Verfügung kann die Wiederherstellung erneut vollstreckt werden, wenn der Zustand nach erfolgter Wiederherstellung rückgängig gemacht wird (durch bauliche Massnahmen, Ersatz entfernter Gegenstände, erneute widerrechtliche Nutzung).24 Vorliegend wird weder geltend gemacht noch ist ersichtlich, dass die Sach- oder Rechtslage massgeblich geändert hätte. Die Wiederherstellungsverfügung vom 26. November 2015 kann daher grundsätzlich erneut vollstreckt werden.