Die Wiederherstellungsverfügung ordne den Rückbau «sämtlicher nichtbewilligter Elemente im Bereich des Garagendachs, die der Nutzung als Terrasse dienen können» sowie die Sicherung der raumhohen Fenstertürelemente, damit diese nur zu Reinigungszwecken geöffnet werden können, an. Unter die «sämtlichen nichtbewilligten Elemente» würden auch die nun aufgestellten Pflanzentröge fallen, zumal auch eine Nutzung des Garagendachs als reinen Pflanzengarten eine hier gerade nicht zulässige Terrassennutzung darstelle. Personen, welche die Pflanzentröge anpflanzen, dort jäten, gegebenenfalls ernten oder giessen, würden zudem Gefahr laufen, abzustürzen.