c) Die Beschwerdeführerinnen beantragen, es sei festzustellen, dass die angefochtene Ankündigung einer Ersatzvornahme keine Rechtswirkungen entfalten kann und demzufolge unwirksam (ungültig) ist. Damit beantragen sie sinngemäss die Feststellung der Nichtigkeit, was zulässig ist.13 Auf diesen Teil der form- und fristgerecht eingereichten Beschwerde ist daher einzutreten. Mangels eines expliziten diesbezüglichen Antrages stellt sich vorliegend zudem die Frage, ob die Beschwerdeführerinnen auch die Aufhebung des Entscheids beantragen. Da die Ankündigung der Ersatzvornahme inhaltlich zu bestätigen ist, kann diese Frage offen bleiben.