vom 26. November 2015 habe die Wiederherstellung im vollständigen Rückbau sämtlicher nichtbewilligter Elemente im Bereich des Garagendaches, die der Nutzung als Terrasse dienen können, zu erfolgen. Die raumhohen Fenstertürelemente (Wohnraumerweiterung auf Garagendach) seien derart zu sichern, dass sie nur zu Reinigungszwecken geöffnet werden können. Gleichzeitig ersuchte sie das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland um Zutrittsermächtigung zur Durchführung der Ersatzvornahme. 5. Gegen die Ankündigung der Ersatzvornahme reichten die Beschwerdeführerinnen am 27. Februar 2024 Beschwerde bei der BVD ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: