Am 22. April 2019 erhoben sie Rechtsverzögerungsbeschwerde bei der BVE bezüglich des Baugesuchs Nr. 18'824 (sowie des Baugesuches Nr. 18'902 betreffend eines Geländers im zweiten Obergeschoss).7 Mit Entscheid vom 30. April 2019 erteilte die Gemeinde Köniz ohne vorherige Publikation den Bauabschlag, weshalb das Rechtsamt das Beschwerdeverfahren wegen Verzögerung des Baugesuchs Nr. 18'824 abschreiben konnte. Gegen den Bauabschlag der Gemeinde Köniz vom 30. April 2019 in Bezug auf das Baugesuch Nr. 18'824 reichten die Beschwerdeführerinnen am 29. Mai 2019 Beschwerde bei der BVE ein.