Das Bundesgericht wies die gegen den verwaltungsgerichtlichen Entscheid erhobene Beschwerde mit Urteil vom 18. Mai 2018 ab, soweit es darauf eintrat.3 Die Wiederherstellung (Demontage Geländer und Griffe der raumhohen Fenstertüren beim Anbau) erfolgte am 25. März 2019.4 Die den Beschwerdeführerinnen von der Gemeinde mit Verfügung vom 12. November 2019 auferlegten Kosten im Zusammenhang mit dieser Ersatzvornahme in der Höhe von CHF 4798.05 reduzierte die BVD auf Beschwerde hin auf CHF 2762.55 (CHF 1755.00 für Handwerker und 6 Stunden à CHF 135.00 für Bauleiter).5