1. Die Beschwerdeführerinnen sind Eigentümerinnen der Liegenschaft auf Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W, Bauklasse IIa. Die Gemeinde erteilte der früheren Eigentümerin – der Mutter der Beschwerdeführerinnen – im Jahr 2013 die Bewilligung für die Aufstockung des Dachgeschosses ihres Einfamilienhauses und den Bau eines Wintergartens auf der bestehenden Garage. Nach mehreren Hinweisen aus der Nachbarschaft führte die Gemeinde ein Wiederherstellungsverfahren durch.