16/17 BVD 120/2024/59 3. Die Gemeinde Gurzelen hat dem Beschwerdeführer Parteikosten im Betrag von CHF 783.80.– (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen IV. Eröffnung - Frau Rechtsanwältin B.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Gurzelen, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungspräsident