1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Verfügung der Gemeinde Gurzelen vom 22. Oktober 2024 wird im Kostenpunkt abgeändert. Ziffer 3.3 lautet neu (Änderung unterstrichen): «Die Kosten für den Erlass dieser Verfügung betragen CHF 2201.05 (Art. 51 BewD und Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Gurzelen) und werden A.________, vertreten durch Rechtsanwältin und Notarin B.________ auferlegt.» Zudem wird Satz 1 der Ziffer 3.1 der Verfügung der Gemeinde Gurzelen vom 22. Oktober 2024 von Amtes wegen korrigiert und die dort aufgerührte Frist für die Wiederherstellung neu angesetzt (Änderungen unterstrichen):