b) Nach Art. 44 Abs. 6 VRPG darf niemandem aus mangelhafter Eröffnung ein Rechtsnachteil erwachsen. Die Gemeinde Gurzelen versäumte es, der Wiederherstellungsverfügung vom 3. Juli 2024 die in Ziffer «6. Eröffnung» aufgelistete Beilage «Aufnahmeplan des Geometers vom 10. Juli 2023» beizulegen. Ebenfalls lag dieser Aufnahmeplan nicht der Beschwerdeantwort vom 17. Dezember 2024 bei, obwohl die Gemeinde Gurzelen darin explizit dazu Stellung bezog und die Beilage dieses Aufnahmeplans verkündete. Erst auf telefonische Nachfrage des Rechtsamts reichte die Gemeinde Gurzelen diesen Aufnahmeplan am 6. Januar 2025 bei der BVD ein. Dem Be-