Der von der Gemeinde Gurzelen insgesamt für das gewählte Vorgehen mit drei Wiederherstellungsverfügungen und zwei Ersatzvornahmeverfügungen geltend gemachte Zeitaufwand beläuft sich auf ca. 74 Stunden.67 Ein solcher Aufwand ist vorliegend als nicht mehr angebracht zu bezeichnen. Letztlich hat der Beschwerdeführer ohne Baubewilligung Umgebungsgestaltungsmassnahmen auf seinem Grundstück vorgenommen und die Gemeinde Gurzelen hat hierfür ein baupolizeiliches Verfahren durchgeführt. Zwar ist aus den Vorakten durchaus zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer teilweise ein unkooperatives Verhalten gegenüber der Gemeinde Gurzelen an den Tag legte.