Gurzelen gemäss Art. 41 GebR – nach dem Zeitaufwand, der für die konkrete Dienstleistung erforderlich ist. Dabei ergibt sich der Zeitaufwand aus den Rapporten. Vorliegend fehlt es an konkreten Zeitrapporten für die von der Gemeinde Gurzelen verrechneten Arbeitsstunden der RegioBV Westamt. Auf die Einholung entsprechender Zeitrapporte konnte im vorliegenden Beschwerdeverfahren jedoch verzichtet werden, weil die Gemeinde Gurzelen ohnehin nur die für eine konkrete Dienstleistung erforderlichen Aufwände erheben darf.