Anders sieht es mit den internen Kosten der Gemeinde Gurzelen aus. Die Gemeinde Gurzelen hat die Führung ihrer baupolizeilichen Verfahren an die RegioBV Westamt ausgelagert, wobei die Verfahrenshoheit beim Gemeinderat der Gemeinde Gurzelen bleibt.60 Eine solche Auslagerung ist mit Blick auf Art. 33a Abs. 2 BauG nicht zu beanstanden. Grundsätzlich ist auch die Weiterverrechnung der geleisteten Arbeitsstunden der RegioBV Westamt zum Aufwandtarif II gemäss Art. 41 GebR nicht problematisch. Gemäss Art. 4 Abs. 3 GebR berechnen sich Gebühren – und damit auch baupolizeiliche Aufwendungen der Gemeinde Gurzelen gemäss Art.