d) Die Kosten der Wiederherstellungsverfügung vom 22. Oktober 2024 sind mit CHF 6461.05 für die vorliegende Angelegenheit für ein baupolizeiliches Verfahren betreffend einer Stützmauer als hoch einzustufen. Die Kosten unterteilen sich in externe Kosten von CHF 2201.05 sowie interne Kosten der Gemeinde Gurzelen von CHF 4260.–.