Die Gemeinde Gurzelen gibt in ihrer Beschwerdeantwort an, seit der letzten Verfügung, in welcher dem Beschwerdeführer Aufwand verrechnet worden sei, seien bei der RegioBV Westamt rund 35 Arbeitsstunden angefallen. Diese seien dem Beschwerdeführer gemäss Aufwandgebühr II des Gebührenreglements der Gemeinde Gurzelen56 weiterverrechnet worden.