Aus den Vorakten geht zwar hervor, dass der Beschwerdeführer vor dem Erstellen der Umgebungsgestaltungsmassnahmen Kontakt mit der Gemeinde Gurzelen aufgenommen hatte, um sich für geplante Umgebungsgestaltungsmassnahmen zu informieren.49 Mehr als die Auskunft über die geltenden gesetzlichen Grundlagen erteilte die Gemeinde nicht. Daraus ist keine Vertrauensgrundlage für den Beschwerdeführer bezogen auf die von ihm vorgenommenen Umgebungsgestaltungsmassnahmen inkl. der unteren 45 Vgl. BVR 2020/416, E. 4.4.2. 46 Vgl. den Fachbericht zur ortsbaulichen und landschaftlichen Integration vom 27. Oktober 2021, S. 3 «Empfehlun-