7/17 BVD 120/2024/59 gend angefochtenen Verfügung Einsicht in sämtliche Unterlagen erhalten hatte. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt somit nicht vor. Die entsprechende Rüge erweist sich demnach als unbegründet. 3. Baubewilligungspflicht der unteren Stützmauer