g) Im Zusammenhang mit der Rüge der unrichtigen Sachverhaltsfeststellung moniert der Beschwerdeführer zudem, die Gemeinde Gurzelen habe sein rechtliches Gehör verletzt, indem sie ihm die Messresultate nicht direkt zugestellt hätte. Aus den Vorakten geht zwar hervor, dass die Messresultate dem Beschwerdeführer nicht direkt nach deren Erhalt zugestellt wurden.33 Darin ist jedoch noch keine Verletzung des rechtlichen Gehörs zu sehen, zumal die Akten dem Beschwerdeführer auf dessen Verlangen vom 11. Oktober 202334 komplett zugestellt wurden,35 was der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde an die BVD zudem bestätigt.