Andererseits ist der Stellungnahme der Gemeinde Gurzelen beizupflichten, dass auch bei der Annahme eines fehlenden Deckbelags die untere Stützmauer stellenweise immer noch über 1.20 m hoch wäre. Entscheidend ist jedoch vor allem, dass die Messung der unteren Stützmauer auf der Parzellengrenze ohnehin vom tieferen, fertigen Terrain aus erfolgen muss (vgl. aArt. 97 Abs. 2 Bst. b und. Abs. 3 BauV30 bzw. Art. 1 Abs. 3 BMBV31). Die untere Stützmauer steht grossmehrheitlich auf der Bauparzelle. Die Messung des Geometers zeigt verschiedene Punkte, welche die Höhe von 1.20 m überschreiten.