e) Auf den erwähnten Vermessungsplänen des Geometers vom 10. Juli 2023 ist zu erkennen, dass die untere Stützmauer die Höhe von 1.20 m in der Vertikalen stellenweise überschreitet und zwar sowohl oberkant der Natursteinblöcke wie erst recht oberkant des Mauerbetons. Die entsprechenden Messpunkte sind nachvollziehbar dargestellt, sowohl für die Oberkannte der Blocksteine wie für die Oberkannte des Mauerbetons. Was der Beschwerdeführer dagegen vorbringt, überzeugt nicht. So wurde das Missverständnis bezüglich der relevanten Messstrecke – Schrägstrecke oder Vertikale – zwischen dem Geometer und der Gemeinde Gurzelen unmittelbar nach der Messung bereinigt.28