Die Höhe der unteren Stützmauer wurde dannzumal nicht separat thematisiert. In der Folge kam es zu einem langen Hin und Her zwischen dem Beschwerdeführer, der Gemeinde Gurzelen sowie der für die Gemeinde Gurzelen in baupolizeilichen Sachen tätige RegioBV Westamt, teilweise auch unter Beteiligung der Nachbarn.24 Dabei ging es hauptsächlich darum, ob der Beschwerdeführer ein nachträgliches Baugesuch einreicht oder nicht, ob er dies allenfalls mit einem anderen Bauprojekt auf seinem Grundstück kombiniert (Garage) oder ob er die Umgebungsgestaltungsarbeiten so abändert, dass diese baubewilligungsfrei seien.