Die Gemeinde Gurzelen erwidert, aus den Planunterlagen des zuständigen Geometers (Kontrollplan Maueraufnahme vom 10. Juli 2023 inkl. den dazugehörigen Planbeilagen Höhendifferenz) sei eindeutig zu entnehmen, dass die erstellte Mauer an mehreren Punkten die Höhe von 1.20 m überschreite. An einem Messpunkt sei eine Höhe von 1.28 m festgestellt worden. Ein Deckbelag weise eine Dicke von 3-4 cm auf. Somit wäre die Mauer am erwähnten Messpunkt auch im vom Beschwerdeführer behaupteten Fall, dass im Erstellungszeitpunkt ein Deckungsbelag vorhanden gewesen sei, um mindestens 4 cm höher als 1.20 m. Eine erneute Messung der Stützmauer sei sodann unnötig und führte nur zu zusätzlichen Kosten.