So sei unklar gewesen, ob die Schrägstrecke oder die vertikale Höhe der Stützmauer gemessen worden sei. Zudem sei nicht berücksichtig worden, dass die Strasse im heutigen Zeitpunkt keinen Deckbelag mehr aufweise, während dies im Zeitpunkt der Erstellung der unteren Stützmauer noch der Fall gewesen sei. Somit sei ein falscher Ausgangspunkt für das gewachsene Terrain verwendet worden.