8. Mit Schreiben vom 6. Juni 2025 teilte der Beschwerdeführer dem Rechtsamt das Scheitern der Vergleichsverhandlung mit und reichte weitere Beilagen ein. Daraufhin nahm das Rechtsamt mit Instruktionsverfügung vom 17. Juni 2025 das Verfahren wieder auf. Gleichzeitig gab es dem Beschwerdeführer Gelegenheit, ein nachträgliches Baugesuch bei der Gemeinde Gurzelen einzureichen. Der Beschwerdeführer verzichtete mit Eingabe vom 23. Juli 2025 auf die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs. Das Rechtsamt holte daraufhin die Kostennote von der Vertreterin des Beschwerdeführers ein und gab den Parteien Gelegenheit, abschliessend eine allfällige Stellungnahme einzureichen.