7. Mit Schreiben vom 13. März 2025 reichte der Beschwerdeführer weitere Beilagen ein, insbesondere den vor der Schlichtungsbehörde Oberland am 25. Februar 2025 zwischen dem Beschwerdeführer und den Eigentümern der Nachbarparzelle geschlossen Vergleich über die streitbetroffene untere Stützmauer.14 Gleichzeitig beantragte der Beschwerdeführer die Sistierung vorliegenden Beschwerdeverfahrens für das Führen von externen Vergleichsverhandlungen zwischen ihm und der Gemeinde Gurzelen. Mit Verfügung vom 17. April 2025 sistierte das Rechtsamt auf Gesuch des Beschwerdeführers und mit Zustimmung der Gemeinde Gurzelen das vorliegende Beschwerdeverfahren.