6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,13 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die im Baupolizeiverfahren als Partei beteiligten Nachbarn, Herr H.________ und Frau H.________, 3663 Gurzelen, verzichteten stillschweigend auf eine Beteiligung im Beschwerdeverfahren. In ihrer Beschwerdeantwort vom 17. Dezember 2024 beantragt die Gemeinde Gurzelen die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werde, und reichte die Vorakten ein.